Neue Regeln für Hundehalter: Was sich 2025 geändert hat 🐾✨
Hundehalter aufgepasst! Seit Anfang 2025 gibt es wichtige Änderungen, die ihr kennen solltet. Damit eure Vierbeiner gut versorgt sind und ihr rechtlich auf der sicheren Seite bleibt, kommt hier die Zusammenfassung:
🐕 Rasseliste: Aktueller Stand in den Bundesländern
Die umstrittenen Rasselisten, die bestimmte Hunderassen pauschal als „gefährlich“ einstufen, wurden in einigen wenigen Bundesländern inzwischen immerhin bereits abgeschafft. Hier ein genauer Überblick:
Bundesländer ohne Rasseliste:
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Brandenburg
In den Bundesländern mit Rasseliste gelten weiterhin spezielle Auflagen wie Maulkorb- und Leinenpflicht für bestimmte Rassen. Nun bleibt es zu hoffen, dass weitere Bundesländer die Rasselisten in Zukunft abschaffen.
💰 Hundesteuer: Erhöhungen in einigen Kommunen
Einige Städte und Gemeinden haben die Hundesteuer zum Jahresbeginn erhöht. Da die Steuererhöhungen sehr unterschiedlich ausfallen, ist es ratsam, sich bei der eigenen Gemeinde über die aktuellen Sätze zu informieren.
📋 Meldepflicht in Brandenburg
In Brandenburg sind Hundehalter seit Anfang 2025 verpflichtet, ihre Hunde beim Ordnungsamt anzumelden. Diese ordnungsrechtliche Erfassung dient der Gefahrenabwehr und betrifft insbesondere größere Hunde.
🐾 Neue Leinenpflicht in einigen Bundesländern
In mehreren Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, gilt seit 2025 eine strengere Leinenpflicht in städtischen Gebieten und öffentlichen Parks. Ziel ist es, sowohl Hunde als auch Passanten zu schützen. Halter sollten sich hier unbedingt über die genauen Regelungen ihrer Kommune informieren.
📜 Pflicht zur Sachkundeprüfung
In Bundesländern wie Niedersachsen, Hamburg und Berlin wird der Nachweis einer Sachkundeprüfung für Ersthundebesitzer zur Pflicht. So sollen neue Halter besser auf die große Verantwortung vorbereitet werden.
🚫 Verschärfung des Qualzucht-Paragraphen
Der Qualzucht-Paragraph im Tierschutzgesetz wurde verschärft. Hunde mit Qualzuchtmerkmalen dürfen künftig weder auf Ausstellungen präsentiert noch gezüchtet werden. Insbesondere Rassen mit gesundheits-schädlichen Merkmalen. Ziel ist es, Tierleid durch zuchtbedingte Probleme in Zukunft zu verhindern.
🦮 Aufhebung der Hundesteuer für Assistenzhunde
In vielen Städten und Gemeinden wurde die Hundesteuer für Assistenzhunde aufgehoben. Diese Regelung betrifft Hunde, die nachweislich Menschen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag unterstützen, wie z.B. blinde Menschen, Menschen mit Epilepsie oder PTBS.
Die Steuerbefreiung soll die Halter von Assistenzhunden finanziell entlasten. Da die Regelung nicht einheitlich umgesetzt wurde, empfehlen wir, die genauen Bestimmungen bei eurer zuständigen Behörde zu erfragen.
🚗 Transport von Hunden im Auto
Ab 2025 gelten bundesweit neue Vorschriften für den sicheren Transport von Hunden im Auto. Hunde müssen nun entweder in einer sicheren Hundebox oder mit einem speziellen Sicherheitsgurt gesichert werden. Wer diese Vorschriften missachtet, muss mit einem Bußgeld und ggf. sogar einem Punkt in Flensburg rechnen.
Folgende Bußgelder gelten in Deutschland seit 2025 für den ungesicherten Transport von Tieren im Auto:
-
Nicht angemessen gesichert: 35 Euro Bußgeld.
-
Mit Gefährdung des Straßenverkehrs: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
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Mit Sachbeschädigung: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Diese Regelungen basieren auf den Vorschriften zur Ladungssicherung gemäß § 22 der StVO.
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